Inkrafttreten Sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG)
Das Sächsische Staatsministerium bittet um Veröffentlichung der neuen Rechtslage:
"Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August
2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf
Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen
verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch).
Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen
über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit
der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen
sind."
Vollzitat: Sächsisches Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (SächsGVBl. S. 486)